Ratgeber · Rechtslage
Elektronische Signatur & eIDAS erklärt
Einfache, fortgeschrittene, qualifiziert – die drei Stufen der elektronischen Signatur nach der EU-Verordnung eIDAS, ihre Rechtswirkung und wann welche Stufe wirklich nötig ist.
Die Grundlage: eIDAS
eIDAS (EU-Verordnung 910/2014) regelt seit 2016 EU-weit einheitlich, wie elektronische Signaturen, Siegel und Zeitstempel funktionieren und welche Rechtswirkung sie haben. Der zentrale Satz: Einer elektronischen Signatur darf die Rechtswirkung nicht allein deshalb abgesprochen werden, weil sie elektronisch ist. Die Verordnung unterscheidet drei Stufen.
Die drei Signaturstufen
1. Einfache elektronische Signatur (EES)
Jede Form der elektronischen Zustimmung – vom eingescannten Unterschriftsbild bis zum „Akzeptieren"-Klick. Rechtlich zulässig und als Beweismittel verwertbar, mit geringerer Beweiskraft. Geeignet für interne Freigaben, Bestätigungen und risikoarme Vereinbarungen.
2. Fortgeschrittene elektronische Signatur (FES)
Sie ist eindeutig dem Unterzeichner zugeordnet, ermöglicht seine Identifizierung und ist so mit dem Dokument verbunden, dass jede nachträgliche Änderung erkennbar wird. Genau das leistet eine PAdES-Signatur mit Zeitstempel. Die FES ist der praktische Standard für die allermeisten Geschäftsverträge.
3. Qualifizierte elektronische Signatur (QES)
Die höchste Stufe: erstellt mit einer qualifizierten Signaturerstellungseinheit auf Basis eines qualifizierten Zertifikats eines akkreditierten Vertrauensdiensteanbieters. Die QES ist der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt und dort erforderlich, wo das Gesetz die Schriftform verlangt. In Österreich erzeugen Sie eine QES komfortabel mit ID Austria.
Was bedeutet PAdES?
PAdES (PDF Advanced Electronic Signatures) ist die europäische ETSI-Norm für Signaturen im PDF. Sie kennt die Stufen B, T, LT und LTA – von der Basissignatur (B) über den vertrauenswürdigen Zeitstempel (T) bis zur langzeitgültigen Archivsignatur (LTA), die auch nach vielen Jahren noch überprüfbar bleibt. miPDFsign Cloud erzeugt PAdES B/T/LT/LTA.
Signatur oder Siegel?
Personen signieren, Organisationen siegeln. Ein elektronisches Siegel belegt Herkunft und Unversehrtheit – ideal für ausgehende Rechnungen, Bescheide oder Massendokumente. miPDFsign Cloud unterstützt beides.
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Häufige Fragen
Was bedeutet eIDAS?
eIDAS ist die EU-Verordnung Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste. Sie schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für elektronische Signaturen, Siegel und Zeitstempel in der gesamten EU – seit 2024 ergänzt durch die eIDAS-2.0-Novelle.
Ist die einfache elektronische Signatur rechtsgültig?
Ja. Auch die einfache elektronische Signatur ist rechtlich zulässig und vor Gericht als Beweismittel verwertbar. Ihre Beweiskraft ist geringer als bei der qualifizierten Signatur, für die meisten Geschäftsdokumente aber ausreichend.
Wann brauche ich zwingend eine qualifizierte Signatur (QES)?
Nur dort, wo das Gesetz die Schriftform oder ausdrücklich die QES verlangt – etwa bei bestimmten formgebundenen Erklärungen. Die QES ist der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt.
Was ist der Unterschied zwischen Signatur und Siegel?
Eine elektronische Signatur wird von einer natürlichen Person geleistet, ein elektronisches Siegel von einer juristischen Person (Organisation). Siegel belegen Herkunft und Unversehrtheit eines Dokuments, etwa bei Rechnungen oder Bescheiden.